Ergotherapie Bulthaup Logo

Orthopädie / Rheumatologie / Traumatologie

Mehr Beweglichkeit bei Störungen des Bewegungsapparates.

Erhalt, Verbesserung und Wiederherstellung von körperlichen Funktionen.

Schmerzen lindern und Selbstständigkeit steigern.

Haben Sie angeborene oder erworbene Störungen des Stütz- und Bewegungsapparates, der Knochen, Gelenke, Muskeln und Sehnen? Die Verbindung von Ergotherapie und Orthopädie bietet Ihnen vielfältige Möglichkeiten.

Mit einer Kombination von verschiedenen aktiven und passiven Behandlungsmethoden oder auch einem Umtrainieren können wir Ihnen helfen.

Die ergotherapeutische Behandlung im Bereich der Orthopädie basiert hauptsächlich auf motorisch-funktionellem Training. Dies sind spezielle Bewegungsübungen zum Muskelaufbau und zum Training der Ausdauer, damit Sie alltägliche Aufgaben wie z. B. putzen und spülen wieder erledigen können.

Körperliche Folgen Ihrer Krankheit werden durch unsere ergotherapeutischen Maßnahmen gemildert und vorhandene Fähigkeiten gestärkt!


Typische Anwendungsgebiete

  • Erkrankungen des rheumatischen Formenkreises
  • traumatische und degenerative Störungen der Wirbelsäule, der oberen und unteren Extremitäten
  • Dysmelien
  • Amputationen
  • Fehlbildungen oder Abnutzungserscheinungen

Inhalte der Therapie

In der Ergotherapie lernen Sie, Ihre Kräfte optimal zu nutzen und durch veränderte Verhaltensweisen und Abläufe eine bleibende Behinderung auszugleichen. Wir arbeiten dabei auch mit speziellen Hilfsmitteln.

  • Verbesserung oder Erhalt der Beweglichkeit, Muskelkraft, Ausdauer
  • Verhinderung von Kontrakturen und Schonhaltung
  • Wohnraumanpassung/Hilfsmittelversorgung
  • Verbesserung der Feinmotorik, Koordination und Geschicklichkeit
  • Stimulierung der Sensibilität
  • Schmerzlinderung
  • Umtrainieren der Gebrauchshand

Ziele

Wir vereinbaren gemeinsam die genauen Behandlungsziele. Erreichen Sie ein Maximum an Lebensqualität und eine größtmögliche Selbstständigkeit in Ihrem beruflichen, häuslichen und sozialen Alltag.

FRAGEN RUND UM DIE THERAPIE

  • Die Verordnung für eine ambulante Ergotherapie kann nur ein Arzt ausstellen. Pro Verordnung (Rezept) hat der Patient eine Zuzahlung in Höhe von 10 % zzgl. 10 € Rezeptgebühr zu leisten, außer er ist von Seiten der Krankenkasse von den Zuzahlungen befreit, z. B. bei einer chronischen Krankheit. Bei der Lerntherapie handelt es sich um eine Selbstzahlerleistung.

  • Bei uns hat jeder Patient einen Bezugstherapeuten. Nach einem sorgfältigen Aufnahmegespräch und der Befunderhebung werden Sie, und bei Bedarf Ihre Angehörigen, in die Planung der Therapie einbezogen.

  • Der Arzt entscheidet über die Anzahl Ihrer Behandlungseinheiten. Pro Rezept können im Regelfall maximal 10 Behandlungseinheiten verordnet werden. Eine mögliche Weiterbehandlung und deren Umfang legt der Arzt fest.

  • Eine Therapieeinheit dauert je nach Verordnung zwischen 30 und 60 Minuten. Die Häufigkeit der Behandlungstermine ist ebenfalls abhängig von der Verordnung des Arztes.

  • Grundsätzlich bieten wir die Behandlung (bei medizinischer Notwendigkeit) auch als Hausbesuch an, wenn sie entweder ärztlich verordnet oder vertraglich vereinbart ist.