Neurologie
Mehr Lebensqualität bei neurologischen Erkrankungen.
Sind Sie oder einer Ihrer Angehörigen oder Freunde auf Grund einer neurologischen Erkrankung eingeschränkt? Defizite im motorischen und kognitiven Bereich sowie in der Wahrnehmung können nachhaltig verbessert werden! Wir helfen Ihnen, Ihren Alltag wieder zu meistern.
Ergotherapie ermöglicht Ihnen, Ihre eigenständige Lebensführung zu verbessern.
Wann ist Ergotherapie sinnvoll?
Die Ergotherapie im Arbeitsfeld der Neurologie befasst sich mit Erkrankungen des zentralen Nervensystems (ZNS), welches durch Schädigungen, einen Unfall oder Erkrankungen beeinträchtigt werden kann. Am häufigsten kommen Menschen mit Schlaganfall, Multipler Sklerose, Morbus Parkinson, Querschnittslähmung und Schädel-Hirn-Trauma in unsere Praxis.
Inhalte der Therapie
- Trainieren von Alltagshandlungen im Hinblick auf größtmögliche Selbstständigkeit
- Verbesserung der Fein- und Grobmotorik
- Biofeedback
- Verbesserung der Gleichgewichtsfunktionen und Koordination
- Galileo (Vibrationstraining zum Muskelaufbau)
- (De-) Sensibilisierungstraining
- Verbesserung von neuropsychologischen und kognitiven Fähigkeiten wie Aufmerksamkeit, Lernen und
- Gedächtnis, Handlungsplanung, Wahrnehmung und Orientierung
- Unterstützung der Betroffenen und Angehörigen bei der Wohnraumanpassung
- Hilfsmittelerprobung
Ziele
Wir vereinbaren zusammen mit dem Patienten die Behandlungsziele und passen sie dem jeweiligen Therapiestand an. Gemeinsam arbeiten wir für eine Verbesserung bzw. den Erhalt der Selbständigkeit und der Handlungskompetenz, damit Sie eine größtmögliche Lebensqualität erreichen.
FRAGEN RUND UM DIE THERAPIE
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Die Verordnung für eine ambulante Ergotherapie kann nur ein Arzt ausstellen. Pro Verordnung (Rezept) hat der Patient eine Zuzahlung in Höhe von 10 % zzgl. 10 € Rezeptgebühr zu leisten, außer er ist von Seiten der Krankenkasse von den Zuzahlungen befreit, z. B. bei einer chronischen Krankheit. Bei der Lerntherapie handelt es sich um eine Selbstzahlerleistung.
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Bei uns hat jeder Patient einen Bezugstherapeuten. Nach einem sorgfältigen Aufnahmegespräch und der Befunderhebung werden Sie, und bei Bedarf Ihre Angehörigen, in die Planung der Therapie einbezogen.
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Der Arzt entscheidet über die Anzahl Ihrer Behandlungseinheiten. Pro Rezept können im Regelfall maximal 10 Behandlungseinheiten verordnet werden. Eine mögliche Weiterbehandlung und deren Umfang legt der Arzt fest.
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Eine Therapieeinheit dauert je nach Verordnung zwischen 30 und 60 Minuten. Die Häufigkeit der Behandlungstermine ist ebenfalls abhängig von der Verordnung des Arztes.
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Grundsätzlich bieten wir die Behandlung (bei medizinischer Notwendigkeit) auch als Hausbesuch an, wenn sie entweder ärztlich verordnet oder vertraglich vereinbart ist.